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   OVG Niedersachsen, 04.12.2006 - 12 LA 426/05   

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OVG Niedersachsen, 04.12.2006 - 12 LA 426/05 (https://dejure.org/2006,3490)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.12.2006 - 12 LA 426/05 (https://dejure.org/2006,3490)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Dezember 2006 - 12 LA 426/05 (https://dejure.org/2006,3490)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs. 2 FeV; § 46 Abs. 2 FeV; § 44a VwGO; § 6a StVG
    Kosten für die Beibringung des Gutachtens eines Facharztes für Neurologie/Psychiatrie mit verkehrsmedizinischer Zusatzausbildung über die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen; Möglichkeit einer Klage auf Erstattung der Untersuchungskosten; Anordnung der Beibringung ...

  • archive.org
  • Judicialis

    FeV § 11 II; ; FeV § 46 II; ; VwGO § 44a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FeV § 11 Abs. 2; FeV § 46 Abs. 2; VwGO § 44a
    Fristversäumnis wegen Einreichung des Zulassungsantrags beim OVG, Anfechtbarkeit der Gebührenfetsetzung für die Anordnung zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren - Entziehung, Fahrerlaubnis, Gebührenfestsetzung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kosten für die Beibringung des Gutachtens eines Facharztes für Neurologie/Psychiatrie mit verkehrsmedizinischer Zusatzausbildung über die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen; Möglichkeit einer Klage auf Erstattung der Untersuchungskosten; Anordnung der Beibringung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 454
  • NZV 2007, 270
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 17.05.1994 - 11 B 157.93

    Anordnung, ein Gutachten beizubringen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.2006 - 12 LA 426/05
    Bei der Anordnung, ein Gutachten beizubringen, handelt es sich um eine vorbereitende Maßnahme, die der Sachverhaltsaufklärung im Hinblick auf die später zu treffende Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis dient (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 17.5.1994 - 11 B 157.93 -, DAR 1994, 372).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts handelt es sich bei der Anordnung, ein Gutachten beizubringen, um eine vorbereitende Maßnahme, die der Sachverhaltsaufklärung im Hinblick auf die später zu treffende Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis dient, als solche noch nicht in die Rechte des Betroffenen eingreift und nicht selbständig Gegenstand einer Anfechtungsklage sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.11.1969 - 7 C 80.68 -, BVerwGE 34, 248; Urteil vom 15.12.1989 - 7 C 52.88 -, NJW 1990, 2637; Beschluss vom 17.5.1994 - 11 B 157.93 -, DAR 1994, 372).

    Der Betroffene kann die Rechtswidrigkeit der Anordnung vielmehr im Rahmen eines Fahrerlaubnisentziehungsverfahrens oder einer Klage auf Erstattung der Untersuchungskosten geltend machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.7.1987 - 7 C 71.85 -, Buchholz 442.10, § 4 StVG Nr. 75; Urteil vom 15.12.1989, a.a.O.; Beschluss vom 17.5.1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 52.88

    Erstattung von MPU-Kosten - Verdacht auf regelmäßigen Cannabis-Konsum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.2006 - 12 LA 426/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts handelt es sich bei der Anordnung, ein Gutachten beizubringen, um eine vorbereitende Maßnahme, die der Sachverhaltsaufklärung im Hinblick auf die später zu treffende Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis dient, als solche noch nicht in die Rechte des Betroffenen eingreift und nicht selbständig Gegenstand einer Anfechtungsklage sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.11.1969 - 7 C 80.68 -, BVerwGE 34, 248; Urteil vom 15.12.1989 - 7 C 52.88 -, NJW 1990, 2637; Beschluss vom 17.5.1994 - 11 B 157.93 -, DAR 1994, 372).

    Der Betroffene kann die Rechtswidrigkeit der Anordnung vielmehr im Rahmen eines Fahrerlaubnisentziehungsverfahrens oder einer Klage auf Erstattung der Untersuchungskosten geltend machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.7.1987 - 7 C 71.85 -, Buchholz 442.10, § 4 StVG Nr. 75; Urteil vom 15.12.1989, a.a.O.; Beschluss vom 17.5.1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 05.01.2001 - 4 B 57.00

    Anforderungen an die hinreichende Bezeichnung des Revisionsgrundes der Divergenz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.2006 - 12 LA 426/05
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes muss der in der angefochtenen Entscheidung enthaltene abstrakte Rechtssatz bezeichnet und ausgeführt werden, worin dieser abweicht und warum die angegriffene Entscheidung auf dieser Abweichung beruht (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 5.1.2001 - 4 B 57.00 -, NVwZ-RR 2001, 422; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., 2005, § 124a Rn. 55).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.2006 - 12 LA 426/05
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein Gericht, bei dem das Verfahren anhängig gewesen ist, verpflichtet sei, fristgebundene Schriftsätze für das Rechtsmittelverfahren, die bei ihm eingereicht werden, an das zuständige Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuleiten (Beschluss vom 20.6.1995 - 1 BvR 166/93 -, BVerfGE 93, 99).
  • BVerwG, 28.11.1969 - VII C 18.69

    Idiotentest - Verwaltungsakt, §§ 42, 44a VwGO

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.2006 - 12 LA 426/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts handelt es sich bei der Anordnung, ein Gutachten beizubringen, um eine vorbereitende Maßnahme, die der Sachverhaltsaufklärung im Hinblick auf die später zu treffende Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis dient, als solche noch nicht in die Rechte des Betroffenen eingreift und nicht selbständig Gegenstand einer Anfechtungsklage sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.11.1969 - 7 C 80.68 -, BVerwGE 34, 248; Urteil vom 15.12.1989 - 7 C 52.88 -, NJW 1990, 2637; Beschluss vom 17.5.1994 - 11 B 157.93 -, DAR 1994, 372).
  • BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.2006 - 12 LA 426/05
    Gleiches soll für eine leicht und einwandfrei als fehlgeleitet erkennbare Rechtsbehelfsschrift gelten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.1.2006 - 1 BvR 2558/05 -, NJW 2006, 1579; Beschluss vom 2.9.2002 - 1 BvR 476/01 -, NJW 2002, 3692; Beschluss vom 3.3.2003 - 1 BvR 310/03 -, NVwZ 2003, 728).
  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.2006 - 12 LA 426/05
    Gleiches soll für eine leicht und einwandfrei als fehlgeleitet erkennbare Rechtsbehelfsschrift gelten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.1.2006 - 1 BvR 2558/05 -, NJW 2006, 1579; Beschluss vom 2.9.2002 - 1 BvR 476/01 -, NJW 2002, 3692; Beschluss vom 3.3.2003 - 1 BvR 310/03 -, NVwZ 2003, 728).
  • BVerfG, 03.03.2003 - 1 BvR 310/03

    Pflicht zur Begründung eines Berufungszulassungsantrags beim VG anstatt beim OVG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.2006 - 12 LA 426/05
    Gleiches soll für eine leicht und einwandfrei als fehlgeleitet erkennbare Rechtsbehelfsschrift gelten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.1.2006 - 1 BvR 2558/05 -, NJW 2006, 1579; Beschluss vom 2.9.2002 - 1 BvR 476/01 -, NJW 2002, 3692; Beschluss vom 3.3.2003 - 1 BvR 310/03 -, NVwZ 2003, 728).
  • BVerwG, 15.07.2003 - 4 B 83.02

    Berufungsbegründung; Wiedereinsetzung; ordentlicher Geschäftsgang; Kurierdienst.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.2006 - 12 LA 426/05
    Zu derartigen Hinweisen ist das Gericht, falls es überhaupt vor Fristablauf die drohende Unzulässigkeit des Rechtsmittels erkennt, aber nicht aus Gründen der prozessualen Fürsorge verpflichtet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.7.2003 - 4 B 83.02 -, NVwZ-RR 2003, 901; OVG Berlin, Beschluss vom 5.8.2004 - 2 N 75.04 -, juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 17.07.1987 - 7 C 71.85

    Fahrerlaubnis - Gutachten - Mehrfachtätern

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.12.2006 - 12 LA 426/05
    Der Betroffene kann die Rechtswidrigkeit der Anordnung vielmehr im Rahmen eines Fahrerlaubnisentziehungsverfahrens oder einer Klage auf Erstattung der Untersuchungskosten geltend machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.7.1987 - 7 C 71.85 -, Buchholz 442.10, § 4 StVG Nr. 75; Urteil vom 15.12.1989, a.a.O.; Beschluss vom 17.5.1994, a.a.O.).
  • BVerwG, 12.12.1969 - VII C 80.68

    Kenntniserlangung von einer Verkehrsübertretung durch einen im Außendienst

  • VG Düsseldorf, 01.06.2005 - 6 K 650/05

    Straßenverkehrsrecht: Kostenerstattung für eine toxikologische Untersuchung im

  • VG Weimar, 12.05.2005 - 2 K 327/04

    Gebührenanforderung bei Anordnung zur Erbringung eines

  • OVG Berlin, 05.08.2004 - 2 N 75.04
  • VG Würzburg, 30.07.2003 - W 6 K 02.724
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2016 - 10 S 2406/14

    Verwaltungsgebühr nur bei Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Beibringung eines

    b) Doch selbst dann, wenn man mit dem Verwaltungsgericht von einer nur ausnahmsweisen Inzidentkontrolle der Amtshandlung im Rahmen der Überprüfung eines Gebührenbescheids ausgehen wollte, und zwar dann, wenn dies zur Wahrung effektiven Rechtsschutzes nötig ist, weil es an einer angreifbaren Sachentscheidung (Fahrerlaubnisentziehung oder Versagung der beantragten Fahrerlaubniserteilung) fehlt, bei deren gerichtlicher Überprüfung sonst regelmäßig eine Inzidentkontrolle stattfinden könnte (so auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 04.12.2006 - 12 LA 426/05 - NJW 2007, 454, mit dem Ziel einer Vermeidung von Doppelprüfungen; kritisch dazu Ebner, SVR 2007, 195), ergäbe sich kein anderes Ergebnis.

    Er erfasst vielmehr den Inhalt des auch von ihm für seine Rechtsposition angeführten Beschlusses des OVG Niedersachsen vom 04.12.2006 (a.a.O.) nicht richtig, weil er ausschließlich von dessen Leitsätzen ausgeht, ohne zu berücksichtigen, dass die dortige Aussage (keine Überprüfbarkeit der Rechtmäßigkeit der Amtshandlung bei einer Überprüfung des Gebührenbescheids) unter dem Vorbehalt ihrer anderweitigen Überprüfbarkeit im Rahmen der Sachentscheidung stand, an der es im vorliegenden Fall gerade fehlt.

  • VG Regensburg, 18.11.2014 - RO 8 K 14.1583

    Fahreignungs-Bewertungssystem, Übergangsregelung, Verwarnung, Punktesystem,

    Die Maßnahme kann daher nach herrschender Rechtsprechung nur zusammen mit einer anschließend ergehenden Entscheidung angefochten werden (vgl. BVerwGE 34, 248; BVerwG vom 15.12.2006 Az. 3 B 49/06, NJW 2007, 1299; vom 17.5.1994 Az. 11 B 157.93; BayVGH vom 6.4.2006 Az. 11 CE 05.1450; VGH BW vom 28.10.2004 Az. 10 S 475/04; NdsOVG vom 4.12.2006 Az. 12 LA 426/05; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage, Rn. 64 zu § 4 StVG).

    Das bedeutet hier, dass die Rechtmäßigkeit der Verwarnung im Rahmen der Kontrolle der abschließenden Sachentscheidung, also der Fahrerlaubnisentziehung, überprüft werden kann, während in dem Verfahren hinsichtlich der Gebührenfestsetzung allein Prüfungsgegenstand ist, ob die gebührenrechtlichen Vorschriften für die Anordnung zur Gutachtenbeibringung eine Heranziehung in der bestimmten Höhe vorsehen (vgl. zum Ganzen eingehend NdsOVG vom 4.12.2006 Az. 12 LA 426/05; Hentschel/König/Dauer; a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 12.03.2007 - 7 LA 269/04

    Gebotenheit einer Wiedereinsetzung bei Prozessrechtsänderungen nach

    Es ist bereits zweifelhaft, ob dem Verwaltungsgericht überhaupt eine Pflicht zur Weiterleitung oblag, weil der Zulassungsantrag zum damaligen Zeitpunkt durchaus nicht "leicht und einwandfrei als offensichtlich fehlgeleitet zu erkennen" war (vgl. insoweit Nds.OVG, Beschl. v. 04.12.2006 - 12 LA 426/05 -, NJW 2007, 454).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - 11 S 89.16

    Prüfungsumfang bei begehrter Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen

    Sollte dies aufgrund der Höhe der Gebühr in Relation zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kostenschuldners zu einer unbilligen, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotenen Härte führen, bliebe die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs gegen die Kostenfestsetzung nach dem Rechtsgedanken des § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO immer noch aus diesem Grunde möglich (ebenso bereits OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. September 2014 - 10 S 13.14 - Beschluss vom 2. September 2009 - 12 M 57.09 -, juris; Beschluss vom 28 April 2010 - 12 S 16.10 -, n.V.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. Dezember 2006 - 12 LA 426/05 -, Rn. 9, juris; vgl. im Übrigen auch OVG Saarland, Beschluss vom 13. November 1997 - 9 W 13/97 -, Rn. 14, juris, sowie Beschluss vom 6. Januar 1989 - 1 W 546/88 -, Rn. 8, juris, wonach die Erhebung der Widerspruchsgebühr lediglich an die Erfolglosigkeit des Widerspruchs anknüpft und die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Widerspruchsbescheid nicht die Annahme ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Erhebung der Widerspruchsgebühr rechtfertigt).
  • VG Kassel, 24.04.2019 - 7 K 6587/17

    Die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist grundsätzlich

    Teilweise wird eine solche Inzidentprüfung nur dann als erforderlich angesehen, wenn keine abschließende Sachentscheidung in Form einer Entziehung der Fahrerlaubnis ergeht, gegen die sich der Betroffene wenden kann (OVG Lüneburg, Beschluss vom 04.12.2006 - 12 LA 426/05 -, juris Rn. 9; VG Würzburg, Urteil vom 30.07.2003 - W 6 K 02.724 -, juris Rn. 23).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2007 - 12 S 141.07

    Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheides zur Durchsetzung eines Anschlusszwangs;

    Ist die Amtshandlung hingegen - wie hier - als selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt ergangen, ist dessen zusätzliche Überprüfung im Gebührenrechtsstreit nicht angezeigt (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. Dezember 2006 - 12 LA 426/05 -, NJW 2007, 454).
  • VGH Hessen, 27.02.2023 - 2 B 2156/22

    Anfechtung einer Gutachtenanordnung zur Klärung von Fahreignungszweifeln

    Nach bislang ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowie der Instanzgerichte ist die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde zur Beibringung eines ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Klärung von Zweifeln an der Fahreignung (§ 2 Abs. 8 des Straßenverkehrsgesetzes - StVG -) nicht selbstständig gerichtlich anfechtbar; sie ist kein Verwaltungsakt, sondern nur eine der eigentlichen Entscheidung vorausgehende und diese vorbereitende Maßnahme zur Sachverhaltsaufklärung (BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 3 C 20.15 -, BVerwGE 156, 293, juris Rn. 17, m.w.N.; Hessischer VGH, Beschluss vom 19. August 2009 - 2 B 2136/09 -, juris Rn. 3; Sächsisches OVG, Beschluss vom 28. Oktober 2019 - 3 B 203/19 -, juris Rn. 6 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. November 2017 - 11 CS 17.1821 -, juris Rn. 9 ff., m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Juni 2018 - 16 B 1402/17 -, juris Rn. 9; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11. April 2014 - 2 MB 11/14 -, juris Rn. 2; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 4. Dezember 2006 - 12 LA 426/05 -, juris Rn. 8; a.A. Hoppe in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 44a Rn. 13; vgl. auch Dauer in: Hentschel/ König/ Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl. 2023, § 11 FeV Rn. 25, m.w.N.).
  • VG Würzburg, 21.12.2015 - W 6 K 15.883

    Rechtmäßigkeit einer Kostenentscheidung

    Jedoch ist nach herrschender Meinung zumindest eine summarische Prüfung der Rechtmäßigkeit der Ermahnung im Rahmen der Überprüfung des Gebührenbescheides möglich (vgl. VG München, U. v. 17.6.2015 - M 6b K 14.3618 - juris; VG Düsseldorf, U. v. 23.9.2014 - 14 K 5271/13 - ZAP EN-Nr. 107/2015; VG Augsburg, U. v. 19.3.2010 - Au 7 K 10.37 - juris; NdsOVG, U. v. 23.1.2014 - 12 LB 46/13 - VerkMitt 2014, Nr. 25; Koehl, NZV 2014, 433; anders NdsOVG, B. v. 4.12.2006 - 12 LA 426/05 - NJW 2007, 454).
  • VG Sigmaringen, 23.03.2021 - 4 K 2387/19

    Zur örtlichen Zuständigkeit der Landratsämter in Baden-Württemberg für

    Die die Gebührenpflicht auslösende Amtshandlung unterliegt in solchen Fällen nur dann einer inzidenten gerichtlichen Kontrolle, wenn die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG dies gebietet oder die Amtshandlung nicht selbstständig angegriffen werden kann (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 04. Dezember 2006 - 12 LA 426/05 -, Rn. 9; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02. September 2009 - OVG 12 M 57.09 -, Rn. 2; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 17. März 2011 - 1 S 2513/10 -, Rn. 22, alle juris).
  • VG Magdeburg, 30.09.2015 - 4 A 317/15

    Verwaltungsverfahrenskostenrecht: Gerichtlicher Prüfungsumfang bei

    Ist die Amtshandlung hingegen - wie hier die Zurückweisung des Widerspruchs gegen eine versagte Aufenthaltserlaubnis - als selbstständig anfechtbarer Verwaltungsakt ergangen, ist dessen zusätzliche Überprüfung im Gebührenrechtsstreit nicht angezeigt (vgl. OVG C-Stadt-Brandenburg, Beschl. v. 18.12.2007 - OVG 12 S 141.07 - vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 04.12.2006 - 12 LA 426/05 -, NJW 2007, 454).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 12 M 57.09

    Gebühren; Widerspruch; Versagung der Aufenthaltserlaubnis; Kostenbescheid;

  • OVG Niedersachsen, 08.01.2020 - 10 LA 262/19

    Antrag; Antrag auf Zulassung der Berufung; Fürsorgepflicht, prozessuale;

  • VG Würzburg, 30.12.2013 - W 6 K 13.670

    Gerichtsbescheid; Klage gegen Gutachtensaufforderung; hohes Aggressionspotenzial;

  • VGH Bayern, 17.02.2013 - 11 ZB 13.21

    Angreifbarkeit einer Verwarnung nach dem Punktsystem; Angreifbarkeit der

  • VG Bayreuth, 17.01.2012 - B 1 S 11.1033

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; kein Verwaltungsakt, sondern

  • VG Minden, 10.01.2022 - 3 L 867/21
  • VG Weimar, 24.09.2015 - 1 K 37/15

    Kostenbescheid über die Anordnung der Beibringung eines medizinischen Gutachtens

  • VG Dresden, 01.03.2010 - 4 K 2550/07
  • VG Augsburg, 28.04.2008 - Au 3 K 08.150

    Aufforderung zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens; nicht selbständig

  • VG Augsburg, 12.12.2008 - Au 3 K 08.275

    Verwarnung; Verwaltungsakt; Bindung an rechtskräftiges Urteil

  • VG Stade, 19.07.2023 - 1 A 575/23

    Fahrerlaubnis; Gebühren; MPU; Neuerteilung

  • VG Ansbach, 15.06.2009 - AN 10 K 08.02232

    Entziehung der Fahrerlaubnis (AN 10 K 09.00655); Nichtbeibringung eines

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